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Familienrecht

Wenn das Märchen der Ehe doch einmal zu Ende geht und der Satz: “…und sie lebten glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage”, die Gültigkeit verliert, stehen viele vor den Scherben ihrer Ehe und müssen sichmit der Scheidung befassen. Hilfe in dieser schweren Lebensphase finden Sie bei mir als Rechtsanwalt aus Bremen.

Wegen des erforderlichen “Trennungsjahres” kann die Scheidung frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach der Trennung beim Familiengericht eingereicht werden. Für die Scheidung wird wenigstens 1 Anwalt benötigt. Dies schreibt das Gesetz vor. Es handelt sich um den sogenannten Anwaltszwang. Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind. Es wird versucht den besten und schnellste Weg für Sie zu zeichnen, damit keine zusätzlichen unnötigen Belastungen entstehen.

Ich kann Sie in meiner Kanzlei hinsichtlich sämtlicher Vorgänge beraten, die mit einer Scheidung einhergehen: vom Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und zu anderen Folgesachen wie etwa dem Unterhaltsrecht und vielem mehr.

Während des Trennungsjahres, in dem sich die Eheleute eindeutig darüber klar werden sollen, ob die Ehe tatsächlich endgültig gescheitert ist, kann ich als Anwalt in Bremen guten Rat erteilen.

Spätestens jedoch für die Antragstellung vor dem Bremer Familiengericht aber ist ein im Familienrecht kundiger Anwalt in Bremen vonnöten, da hier nach § 114 Absatz 1 FamFG Anwaltszwang besteht.

Die Kosten für einen Scheidungsanwalt in Bremen kann ich Ihnen gerne bei einem ersten Beratungsgespräch erläutern und deutlich mache. Eventuelle bestünde die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe.

Ob nun eine Scheidung in Bremen oder andernorts in Deutschland: Die Kosten für Anwalt und Gericht richten sich überall stets nach dem individuell ermittelten Verfahrenswert. Dieser wird sodann im Familienrecht nach

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem FamGKG verrechnet, sodass sich Anwalts- und Gerichtskosten ergeben.

Im Durchschnitt liegen die Scheidungskosten bei 1.500 bis 3.000 Euro. Je nach Gegenstandswert und der Anzahl der zu verhandelnden Folgesachen im Scheidungsverbund steigen diese weiter an. Daher sind besondersstreitige Scheidungen in der Regel mit höheren Kosten verbunden, als eine einvernehmliche Scheidung. Daher widme ich mich überwiegend und zu Gunsten meiner Mandanten den einvernehmlichen Scheidungen, da dies für Sie ökonomisch am sinnvollsten ist. Ich kann Sie als Anwalt für Familienrecht über die zu erwartenden Kosten im Rahmen eines Beratungsgesprächs aufklären.


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